1.6. Sind nachstehend aufgeführte zu versichernde Sachen vorhanden? (Juwelierwaren, Spirituosen, Leder-, Pelz-, Rauch- und Alcantarawaren, Tabakwaren, Foto-/Filmartikel, Kommunikationselektronikartikel, Modeschmuck, Orientteppiche, Unterhaltungselektronikartikel, Edel- und Buntmetalle) Bitte Versicherungssummen benennen!
1.7. Sind zu versichernde Sachen vorhanden, welche üblicherweise über die Geschäftsinhaltsversicherung nicht versichert sind, (z.B. Kfz., Mieter-/einbauten in Gebäude, Automaten, o.ä.) und mitversichert werden sollen?
1.10. Weitergehende Anforderungen zu Einbruchdiebstahlsicherungen
3.1. Versicherungsschutz wird im Rahmen der Geschäftsinhaltsversicherung für die ausgewählten Gefahren gewünscht
soweit vom Versicherer angeboten:
3.7. Welche Betriebsunterbrechungsversicherung wird gewünscht?
3.10. Für das Anlage- und Umlaufvermögen kann weitergehender Versicherungsschutz im nachfolgenden Rahmen genommen werden. Wünschen Sie hierzu eine Beratung, bzw.Überprüfung des vorhandenen Versicherungsschutzes?
7. Risikorelevante Fragen und Belehrung
Bei den Fragen handelt es sich um Fragen über gefahrerhebliche Umstände.
Unvollständige und unrichtige Angaben zu den gefahrerheblichen Umständen berechtigen den Versicherer, im Falle der vorsätzlichenoder grob fahrlässigen Verletzung der Anzeigepflicht, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten.
Wird die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt,hat der Versicherer das Recht, den Vertrag innerhalb eines Monats ab Kenntnis von der Anzeigepflichtverletzung unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.