I. Persönliche Daten des Versicherungnehmers
II. Bildung und Beruf des Versicherungsnehmers
V. Welche dieser Finanzanlageprodukte kennen Sie?
VI. Hat der Versicherungsnehmer bereits Erfahrungen mit diesen Finanzanlageprodukten?
a) Bank- und Wertpapiergeschäften? (Mehrfachauswahl möglich)
b) kapitalbildende Versicherungen? (Mehrfachauswahl möglich)
IX. Angaben zur finanziellen Situation des Versicherungsnehmers
X. Herkunft des Einkommens
Der Begriff "Nachhaltigkeit" beschreibt den Grundsatz, dass nicht mehr verbraucht werden darf, als nachwachsen, sich regenerieren oder bereitgestellt werden kann. Der Grundsatz bezieht sich nicht allein auf ökologische (Umwelt-)Aspekte, sondern auch auf soziale Aspekte und auf gute Unternehmensführung. Diese drei Bereiche werden typischerweise unter dem Begriff "ESG" - Environment / Social / Governance - zusammengefasst.
Bei der Beratung besteht die Verpflichtung, Ihre diesbezüglichen Wünsche ("Nachhaltigkeitspräferenzen") zu erfragen und bei der Beratung zu berücksichtigen. Sie erhalten im weiteren Verlauf die Möglichkeit, zu entscheiden, ob Sie bei Ihrer Anlage Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen möchten und, falls ja, Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen genauer zu bestimmen. Dabei haben Sie die Möglichkeit, mit Ihrer Anlage positive Wirkungen zu erzielen und/oder negative Auswirkungen zu vermeiden.
Beachten Sie, dass die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitspräferenzen die Anzahl der geeigneten Anlagemöglichkeiten und die Renditeerwartungen stark begrenzen kann.