Geeignetheitsprüfung

PERSÖNLICHE DATEN

I. Persönliche Daten des Versicherungnehmers

WEITERE ANGABEN

II. Bildung und Beruf des Versicherungsnehmers

ZIELE

KENNTNISSE

V. Welche dieser Finanzanlageprodukte kennen Sie?

ERFAHRUNG

VI. Hat der Versicherungsnehmer bereits Erfahrungen mit diesen Finanzanlageprodukten?

a) Bank- und Wertpapiergeschäften? (Mehrfachauswahl möglich)

 

b) kapitalbildende Versicherungen? (Mehrfachauswahl möglich)

RISIKOTOLERANZ

FINANZIELLE ANGABEN

IX. Angaben zur finanziellen Situation des Versicherungsnehmers

 

X. Herkunft des Einkommens

Nachhaltigkeitspräferenzen

 

Der Begriff "Nachhaltigkeit" beschreibt den Grundsatz, dass nicht mehr verbraucht werden darf, als nachwachsen, sich regenerieren oder bereitgestellt werden kann. Der Grundsatz bezieht sich nicht allein auf ökologische (Umwelt-)Aspekte, sondern auch auf soziale Aspekte und auf gute Unternehmensführung. Diese drei Bereiche werden typischerweise unter dem Begriff "ESG" - Environment / Social / Governance - zusammengefasst.

Bei der Beratung besteht die Verpflichtung, Ihre diesbezüglichen Wünsche ("Nachhaltigkeitspräferenzen") zu erfragen und bei der Beratung zu berücksichtigen. Sie erhalten im weiteren Verlauf die Möglichkeit, zu entscheiden, ob Sie bei Ihrer Anlage Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen möchten und, falls ja, Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen genauer zu bestimmen. Dabei haben Sie die Möglichkeit, mit Ihrer Anlage positive Wirkungen zu erzielen und/oder negative Auswirkungen zu vermeiden.

Beachten Sie, dass die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitspräferenzen die Anzahl der geeigneten Anlagemöglichkeiten und die Renditeerwartungen stark begrenzen kann.

0
0